Allgemeine Geschäftsbedingungen der abcr swiss AG
§ 1 Geltungsbereich, Form
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Kunden (“Käufer”) der abcr swiss AG (“abcr”). Das Angebot von abcr richtet sich nicht an Konsumenten, sondern an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Anstalten. Diesen bietet abcr ihre Produkte – sofern nichts anderes vereinbart ist – nur zur Weiterverarbeitung und zu Forschungszwecken an. Die Produkte von abcr dürfen – sofern nichts anderes vereinbart ist – nicht unverarbeitet als Zusätze für Nahrungs- oder Futtermittel, Human- oder Tierarzneimittel sowie Kosmetika und nicht für in-vivo-diagnostische Zwecke verwendet werden. abcr wird mit Konsumenten keine Verträge über von abcr angebotene Lieferungen und Leistungen abschliessen.
(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (“Ware”), ohne Rücksicht darauf, ob abcr die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass abcr in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
(3) Die AGB von abcr gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als abcr ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschliesslich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(6) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder sollten diese AGB eine Lücke aufweisen, ist die Wirksamkeit bzw. Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. Eine unwirksame bzw. ungültige Bestimmung ist durch die Vertragsauslegung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinngehalt und dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von abcr sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen werden, an denen sich abcr die Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist abcr berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang bei abcr anzunehmen.
(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
(4) Soweit zwischen dem Käufer und abcr im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist der Käufer für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften, insbesondere über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.
§ 3 Produktangaben/Produktbeschaffenheit,
Garantien
(1) Soweit nicht anders vereinbart, ergibt sich die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Ware ausschliesslich aus den Produktspezifikationen von abcr. Eine hiervon abweichende vertragliche Beschaffenheit oder ein nach dem Vertrag vorausgesetzter Verwendungszweck ergibt sich auch nicht aufgrund einer für die jeweilige Ware einschlägigen “Identifizierten Verwendungen” nach der europäischen Chemikalienverordnung “REACH”.
(2) Angaben zur Beschaffenheit und Haltbarkeit der Ware sowie alle sonstigen Angaben stellen nur dann Garantien dar, wenn sie ausdrücklich vereinbart und als solche bezeichnet werden.
(3) Die Produktangaben und Beratungsleistungen von abcr erfolgen nach bestem Wissen. Alle Angaben und Leistungen befreien den Käufer nicht von seiner Pflicht, die Waren selbst zu prüfen und zu testen und ihre Anwendung für den jeweiligen Gebrauch zu untersuchen.
§ 4 Lieferfrist und Lieferverzug
(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von abcr bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. zwei Wochen ab Vertragsschluss.
(2) Sofern abcr verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die abcr nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (z. B. Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird abcr den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist abcr berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird abcr unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von abcr, wenn abcr ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder abcr noch deren Zulieferer ein Verschulden trifft oder abcr im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
(3) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
(4) Die Rechte des Käufers gem. § 11 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von abcr, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
§ 5 Lieferung, Gefahrübergang,
Annahmeverzug
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Das Lager kann im Ausland liegen. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist abcr berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
(2) Nutzen und Gefahr gehen mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist abcr berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschliesslich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.
§ 6 Höhere Gewalt
Sofern Ereignisse und Umstände, auf deren Eintritt abcr nicht Einfluss nehmen kann (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behördliche Verfügungen) zu einer Einschränkung der Verfügbarkeit der Ware führt, so dass abcr die vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, ist abcr für die Dauer der Beeinträchtigung und soweit abcr davon betroffen ist von den vertraglichen Verpflichtungen entbunden und nicht verpflichtet, für die Beschaffung der Ware bei Dritten zu sorgen. Satz 1 gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände dazu führen, dass das betroffene Geschäft für abcr unwirtschaftlich ist. Dauern die Ereignisse und Umstände länger als drei Monate, ist abcr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise in Schweizer Franken, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Bei Kleinstbestellungen sowie bei Sonderlieferungen behält sich abcr vor, eine Bearbeitungsgebühr zu verrechnen.
(3) Soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist, hat der Käufer den vereinbarten Preis spätestens sieben Tage nach Lieferung oder Erbringung der Leistung zu bezahlen. abcr behält sich vor, Vorkasse zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 6% p.a. pro Verzugstag fällig.
(5) Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Käufers ist unabhängig vom Ort der Übergabe der Ware der Sitz von abcr.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
abcr behält sich in jedem Falle das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Käufer erteilt hiermit ausdrücklich und unwiderruflich das Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in das zuständige Eigentumsvorbehaltsregister.
§ 9 Mängelanzeige durch den Käufer
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
§ 10 Gewährleistung
(1) Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt
ein Jahr ab Lieferung.
(2) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann abcr zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird.
(3) abcr ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(4) Der Käufer hat abcr die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn abcr ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
(5) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt abcr, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann abcr vom Käufer den Ersatz der aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
(6) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch
kein Rücktrittsrecht.
(7) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
(8) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Massgabe von § 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§ 11 Schadenersatz und Haftungs-
beschränkung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschliesslich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet abcr bei einer Verletzung von vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) abcr haftet nicht für Schäden aufgrund von vorschrifts- und/oder bestimmungswidriger Verwendung oder unsachgemässer Handhabung der Produkte.
(3) abcr haftet für Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(4) Die Haftung ist auf jeden Fall auf den Ersatz des direkten Schadens in der Höhe der Zahlung des Käufers aus dem entsprechenden Vertrag beschränkt. Jede Haftung für Folgeschäden,
indirekte und mittelbare Schäden und entgangener Gewinn ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(5) Wird abcr von Dritten für einen Schaden aus Produkthaftpflicht in Anspruch genommen, dessen Ursache dem Käufer zuzuschreiben ist, muss der Käufer abcr die daraus
erwachsenen Kosten ersetzen.
§ 12 Besondere Vereinbarungen für
Bestellungen über den Webshop
(1) Die Nutzung des Webshops zur Geschäftsanbahnung und -abwicklung ist nur möglich und gestattet, wenn der Nutzer sich vorher registriert hat und die ergänzenden Nutzungsbedingungen für den Webshop akzeptiert. Der Käufer ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen. Der Käufer soll die für
ihn hinterlegten Informationen stets aktuell halten. Der Webshop darf ausschliesslich vom jeweiligen Kunden bzw. Zugangsberechtigten genutzt werden.
(2) Die Bestätigung des Zugangs einer Bestel lung des Kunden durch abcr stellt noch keine
Annahme des Kaufangebots dar.
(3) abcr behält sich geringfügige Abweichungen der Beschaffenheit der bestellten Waren, insbesondere zu Menge und Reinheitsgrad, vor, sofern die Abweichungen handelsüblich sind.
(4) Die im Webshop angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf das Datum des Versandes.
§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen abcr und dem Käufer gilt schweizerisches Recht unter ausdrücklicher Einbeziehung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), unabhängig davon, ob der Käufer seinen Sitz in einem (CISG-) Vertragsstaat hat.
(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten ist Zug, Schweiz.
§ 14 Vertragssprache
Sofern dem Käufer der Text dieser AGB ausser in deutscher Sprache auch in einer anderen Sprache bekannt gegeben wird, dient dies nur zur Erleichterung des Verständnisses. In jedem Falle ist der deutsche Text führend und beansprucht ausschliessliche Gültigkeit.
Fassung: 01.04.2018
abcr swiss AG mit Sitz in Zug
Geschäftsadresse Hauptsitz:
abcr swiss AG, c/o RevConsult Treuhand AG,
Baarerstrasse 75, 6300 Zug, Schweiz